Seit über 40 Jahren bilden eine fundierte und gewissenhafte Beratung sowie der Einsatz modernster Informationstechnik die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Mandanten.
Unser Anspruch als Team ist es hierbei eine optimale und individuelle Dienstleistung anzubieten. Dabei setzen wir vor allem auf den persönlichen Kontakt, feste Ansprechpartner und hohe Fachkompetenz, die wir durch kontinuierliche Fortbildung sichern und ausbauen.
Gerne beraten wir auch Sie in steuerlichen, unternehmerischen und finanziellen Fragen mit der notwendigen Weitsicht.
Das Bundesverfassungsgericht hat die bislang gültige Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Als Grundstückseigentümer sind Sie nun zur Abgabe einer Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 verpflichtet.
Für die Erstellung dieser Feststellungserklärung haben wir für Sie ein
Grundsteuer-Expertenteam gebildet.
Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gerne bei allen Fragen zur Grundsteuerreform 2022.
Weitere Infos finden Sie im Video: