Wir vereinbaren üblicherweise ein unverbindliches Erstgespräch in unserer Kanzlei. Je nach Umfang der Beratung und Ihren zeitlichen Möglichkeiten kann dieses Gespräch aber auch im Rahmen einer Videokonferenz oder telefonisch stattfinden. Dabei lernen wir uns kennen und legen fest welche Dienstleistungen wir perspektivisch erbringen können.
Sie können Ihren Steuerberater grundsätzlich jederzeit wechseln. Dies ergibt sich aus § 627 BGB. Es ist Ihre persönliche Entscheidung, wen Sie mit der Erledigung Ihrer steuerlichen Pflichten beauftragen.Wenn Sie kein Vertrauen mehr zu Ihrem bisherigen Steuerberater haben, können Sie den Vertrag sogar mit sofortiger Wirkung kündigen.
In der Regel wird es zu keinen Problemen kommen. Steuerberater unterliegen speziellen Berufspflichten. Diese verpflichten den Steuerberater auch dazu, eine reibungslose Mandatsübergabe zu ermöglichen.
Sämtliche Daten werden (meist durch einen DATEV-Übertrag) elektronisch schnell und unkompliziert an den neuen Steuerberater übermittelt, sofern alle Rechnungen beglichen sind.
Gerne beraten wir sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen (siehe Leistungen).
Die Gebühr des Steuerberaters richtet sich nach der gesetzlich vorgeschriebenen Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und orientiert sich an den Werten, die sich aus den einzelnen Sachverhalten ergeben, sowie nach dem Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad. Grundsätzlich gilt zudem: Je besser die benötigten Informationen und Unterlagen von Ihnen aufbereitet werden, desto effektiver klappt die Bearbeitung. Unsere Zeitersparnis ist hier Ihre Kostenreduzierung.Falls Sie im Einzelfall genauere Informationen benötigen sprechen Sie uns hierauf gerne im Rahmen des Erstgespächs an.
Ein einfacher Unterlagenaustausch am Empfang kann jederzeit zu unseren Öffnungszeiten ohne Termin stattfinden. Wenn darüber hinaus ein Gespräch mit Ihrem Ansprechpartner oder dem zuständigen Berater gewünscht ist, sollten Sie vorab einen Termin vereinbaren.
Teilweise. Stellen Steuerberatungskosten, Betriebsausgaben oder Werbungskosten dar (d.h. wenn sie mit steuerpflichtigen Einnahmen im Zusammenhang stehen), dann sind sie von der Steuer absetzbar.Nicht abzugsfähig sind Steuerberatungskosten, soweit sie keiner Einkunftsart zugeordnet werden können (z. B. die Erstellung des Mantelbogens der Steuererklärung).
Ja, sie können Belege digital z.B. per Mail oder Cloud bei uns einreichen. Alternativ können wir Ihnen ggf. auch bestimmte Software anbieten. Sprechen Sie uns einfach auf dieses Thema an, damit wir gemeinsam die für Sie optimale Lösung finden.
Schicksalsschläge kann im Leben niemand ausschließen. So können Sie unverschuldet z.B. plötzlich handlungsunfähig sein. Neben steuerlichen Aspekten (bestmögliche Ausnutzung von Freibeträgen um hohe Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer zu vermeiden) stellen sich dann insbesondere praktische Probleme bei der Erfüllung von Pflichten (z.B. Zugriffsmöglichkeiten auf Konten, Geschäftsführungsbefugnisse, Auftragserteilungen usw.). Nur durch eine sorgfältige präventive Vorsorge lassen sich praktische Probleme in diesem Zusammenhang lösen. Gerne beraten wir Sie hierzu.
Dann melden Sie sich einfach telefonisch oder per Mail bei uns.